25 Jahre zahnärztliche, oralchirurgische und implantologische Expertise

Ihr Partner für zahn­medizinische Gutachten mit höchster akade­mischer Fachkompetenz

Zahnmedizinische Qualifikation:

  • Zahnchirurgie
  • Mundchirurgie
  • Kieferchirurgie
  • Oralchirurgie
  • Implantologie
  • Implantatprothetik
  • Zahnersatz auf Implantaten
  • Sanierung in Vollnarkose
  • Vollnarkose-Beratung
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Wie finden Sie einen wirklich kompetenten Gutachter?

Implantologie – Oralchirurgie – Kieferchirurgie

Wir erstellen
Zahn­gutachten

für:

Als Patient, Rechtsanwalt oder Richter benötigen Sie fachliche Klarstellung und schlüssige nachvollziehbare Aufarbeitung in den Fachbereichen der Zahnmedizin, Oralchirurgie oder Implantologie? Auch in komplexen fachübergreifenden ambulanten und klinischen Fällen und Therapien?

Wir erstellen Gutachten sowohl für betroffene Patienten, für Unfall- oder Therapieopfer, für Rechtsanwälte und Gerichte – neutral und mit der höchsten akademischen Fachkompetenz. Als Sachverständige  führen wir ferner Beweissicherung und Dokumentation durch.

Warum sollten Sie uns als Gutachter im Bereich Zahn- Mund- Kiefer, Oralchirurgie, Implantologie und Implantatprothetik bzw Zahnersatz auf Implantaten beauftragen? Die Antwort ist einfach: Die höchste akademische Kompetenz im Fachbereich.

Zahnärztliche Gutachten
für Patienten

Ausgangsposition

Aufgabe des Gutachters

Wenn Sie verstehen, dass der Zahnarzt oder der Streitgegner nicht mehr zuhört und Ihre Argumente nicht gelten läßt, benötigen Sie einen Sachverständigen, welcher die Situation diagnostiziert und für Sie bewertet. Ein Parteigutachten wäre dann für Sie die Basis zur Entscheidung, ob Sie den Zahnarzt / Gegner nochmals schriftlich kontaktieren, eine Mediation versuchen wollen oder ob sie einen Rechtsanwalt aufsuchen, der Ihre Interessen vertreten soll.

Wenn Sie sich ohnehin entschieden haben einen Rechtsanwalt aufzusuchen, kann dieser uns bestellen, um sowohl Ihre Interessen als auch die juristischen Gesichtspunkte zusammenzuführen und in Form von Fragen oder Feststellungsaufträgen zur Erstellung eines Gutachtens an uns zu richten.

Es ist nicht die Aufgabe des Gutachters Ihnen nach dem Mund zu reden, oder den Rechtsanwalt parteiisch zu stützen. Der Sachverständige / Gutachter wird regelmäßig auch vor Gericht geladen und oberstes Ziel des Gutachten ist absolut unparteiisch und sachlich die von dem Rechtsanwalt oder Gericht aus juristischer Sicht wichtigen Fragestellungen neutral, sachlich aber mit der notwendigen und gebotenen Expertise zu beleuchten und darzustellen.

Patientengutachter erstellen zunächst Privatgutachten. Diese Gutachten sind sogenannte Parteigutachten. Sie werden vom Rechtsanwalt oder vom Patienten / Betroffenen oder deren Vertreter oder der Versicherung in Auftrag gegeben. Vom Parteigutachten unterscheidet sich das vom Gericht angeordnete Feststellungsgutachten oder gerichtlich bestellte Gutachten.

Zahnärztliche Gutachten
für Rechtsanwälte

Tätigkeitsbereich

Erfahrungsschatz

Ballistische Verletzungen

Im Fachbereich der zahnärztlichen Chirurgie, Oralchirurgie, Parodontologie, Implantologie und der implantatgetragenen Prothetik fertige ich seit Jahren Gutachten für:

  1. Rechtsanwälte
  2. AG Berlin
  3. LG Berlin
  4. Senatsverwaltung Berlin

Der zur Weiterbildung in Praxis und Klinik persönlich voll ermächtigte Oralchirurg stellt im Fachgebiet der zahnärztlichen Chirurgie, der Oralchirurgie und der Implantologie die höchste Qualifikation und Kompetenz. Darüberhinaus gibt es keine weitergehende.

Nicht zu verwechseln ist die persönliche Ermächtigung zur Weiterbildung mit sogenannten Instituts Ermächtigungen die der jeweilige Oberarzt oder Chefarzt per Dienststelle innehält. Der Oralchirurg (eine mehrjährige Facharztweiterbildung in Vollzeit in Praxis und Klinik) ist nicht mit diversen M.Sc. Oralchirurgie oder Implantologie Kursen und Titeln zu verwechseln, die nebenberufliche Postgraduiertenweiterbildung ohne vergleichbare Klinik bedeuten.

In meiner langjährigen Tätigkeit als zur Weiterbildung der Facharztbezeichnung Oralchirurg in Praxis und Klinik ermächtigter Chefarzt eines internationalen Krankenhaus für MKG Chirurgie und Zahnklinik für Oralchirurgie / Implantologie fiel mir immer wieder auf das wesentliche grundlegende Fragestellungen und vorprozessuale Diagnostik und Dokumentation ausblieben und es nachher zu Diskussionen und Unsicherheiten deshalb kam.

Beispielsweise wurde regelmäßig über implantatgetragene Zahnersatzversorgungen gestritten. Im Verlauf der Schriftwechsel und zu mehreren Terminen vor Gericht wurde oft mehrmals teuer nachbegutachtet. Aber auch Ergänzungsgutachten enthielten im Grunde nicht die gutachterlichen Feststellungen die schlüssig nicht oder nur schwer angegriffen werden oder in endlosem Geplänkel verwässert werden konnten. Regelmäßig waren die Fragestellungen zur ersten Begutachtung schon zu wenig fachlich zielgerichtet, und der Gutachterauftrag zu eng bemessen, so das die ergänzenden Fragen manchmal mehr Unsicherheiten als schlüssige Aussagen erbrachten.

Ich werde Sie hinsichtlich der gesamten zahnmedizinischen Thematik auf Wunsch auch beraten und mit Ihnen die Fragen an einen bereits tätigen Gutachter, einen gegnerischen Gutachter oder den vom Gericht bestellten Gutachter optimieren oder dessen Aussagen prüfen.

Aus meiner forensischen Tätigkeit die ich vor und neben der oralchirurgischen Facharztausbildung mit großem Interesse verfolgte ergab sich zudem das ich Schusswaffenauswirkungen auf Hart- und Weichgewebe und Verletzungsmuster daraus untersuchte. Aus dem dienstlichen und sportlichen Schießen bis zur DM, der Jagd und technischem Interesse entstand meine Expertise auch für Waffen und Munition.

Seit 2014 bin ich Sachverständiger für Schusswaffen und Munition und deren Auswirkungen auf Hart- und Weichgewebe im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter. Im Land Brandenburg bin ich als Waffensachverständiger für Schusswaffen und Munition aller Art. Ich werde als Gutachter und Sachverständiger von Jägern, Schützen, Rechtsanwälten, Gerichten und dem Waffen-Sachversicherungswesen in Anspruch genommen.

Zahnärztliche Gutachten
für Behörden und Gerichte

Gutachen für gerichtliche Instanzen

Das AG Berlin, LG Berlin und die Senatsverwaltung von Berlin haben mich bereits mit Gutachten im Bereich Zahnmedizin, Oralchirurgie, Implantologie und der Forensik betraut. Wir sind bereit dem Gericht die gewünschten fachlichen Grundlagen zur Entscheidungsfindung neutral und schlüssig darzulegen. Nach Beweisbeschluss im Hauptsachverfahren oder im selbständigen Beweisverfahren. Wir nehmen Ortstermine wahr und können zur Beweissicherung und Dokumentation beitragen.

Der zur Weiterbildung in Praxis und Klinik persönlich höchstermächtigte Oralchirurg stellt im Fachgebiet der zahnärztlichen Chirurgie, der Oralchirurgie und der Implantologie die höchste akademische und klinische Qualifikation und Kompetenz. Darüberhinaus gibt es keine weitergehende in diesem Fachbereich.

Nicht zu verwechseln ist die persönliche Ermächtigung zur Weiterbildung mit sogenannten Instituts Ermächtigungen die der jeweilige Oberarzt oder Chefarzt per Dienststelle innehält. Der Oralchirurg (eine mehrjährige Facharztweiterbildung in Vollzeit in Praxis und Klinik) ist nicht mit diversen M.Sc. Oralchirurgie oder M.Sc. Implantologie etc. Kursen und Titeln zu verwechseln, die nebenberufliche Postgraduiertenweiterbildung ohne vergleichbare Klinik bedeuten.

Zahnärztliche Gutachten
für Versicherer

Gutachten für Sachversicherer

Patientenbezogene Gutachten für Krankenversicherungen

Der Beruf oder die Tätigkeitsbezeichnung des Gutachters sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht vom Gesetz geschützt. Es gibt also keinen Hochschulabschluß Gutachter oder einen Gutachter-Meister. Das erschwert sicherlich die Suche nach einem geeigneten und tatsächlich überdurchschnittlich fachlich kompetenten Gutachter.

Sachverständige oder Gutachter werden bei Auseinandersetzungen angefragt, in denen spezielles Fachwissen zur Beurteilung notwendig ist. Versicherungen, Behörden und Gerichte sind regelmäßig auf Sachverständige und Gutachter angewiesen.

Ein Gutachter und Sachverständiger zeichnet sich idealerweise durch besondere nachweisliche Fach- und Sachkompetenz und langjährige evtl sogar internationale Erfahrung im Fachgebiet aus.

Der Gutachter antwortet mit allgemeingültigen neutralen Aussagen auf Fragen die vom Auftraggeber ,Rechtsanwalt, Versicherung einer Behörde oder einem Gericht an ihn gerichtet werden. Aufgabe des Sachverständigen oder des Gutachtens ist es objektive fachlich bestmöglich gesicherte Entscheidungsgrundlagen zu liefern. Der Sachverständige befasst sich nicht mit rechtlichen Problemen und Wertungen. Diese Aufgabe haben alleine die Rechtsanwälte und das Gericht!

Gutachten als Grundlage
für Mediation

Konstruktives Handeln

Mediation

Grundsätzlich ist zu sagen, dass es immer besser ist sich möglichst konstruktiv zu unterhalten und auch auseinanderzusetzen um am Ende vielleicht zu einem tragbaren Vergleich für beide Seiten zu kommen.

Natürlich haben Sie eine Rechtsschutzversicherung und es sagt Ihnen der Rechtsanwalt das Sie Recht haben und er Ihre Rechte und Ansprüche durchsetzen wird. Teilweise werden haarsträubende realitätsferne Summen aufgerufen, die Jahre später im Urteil selten oder nie Bestand haben. Auch der Gegner findet einen Rechtsanwalt und auch dieser wird Mittel und Wege finden Sie und Ihre Interessen anzugreifen.

Mediation würde in diesem Fall bedeuten, dass wir Ihre Situation diagnostizieren. Ihren Status dokumentieren und mit Ihnen besprechen ob es andere oder bessere Optionen gegeben hätte. Wir versuchen dann mit dem Zahnarzt oder Streitgegner ein konstruktives Gespräch zu finden, in dem wir eben mehr und sachlichere Argumente haben als Sie. Im besten Fall können Sie sich nach den Verhandlungen die Hand geben und haben eventuell nicht alles bekommen was sie wollten, aber einen jahrelangen Rechtsstreit vermieden.

Unsere Partner

Terminvereinbarung

Wie finden Sie einen wirklich kompetenten Gutachter?

Einleitung

Konsequenz

Leider tummeln sich gerade auf dem Feld der Patienten-Gutachter einige die eigentlich im zahnärztlichen oder ärztlichen Beruf nie außerordentlich erfolgreich waren aber gerade weil Sie kaum Patienten und viel Zeit haben als Gutachter und Oberlehrer durch die Lande ziehen um anderen Zahnärzten aufzuzeigen wie der Beruf eigentlich ausgeübt werden sollte. Das Resultat sind oft halbherzig ausgeführte fehlerhafte und teilweise minderwertige Gutachten die von anderen Gutachtern leicht erkannt und angegriffen werden können.

Speziell hier in Berlin gibt es einen kleinen Kreis beständig begutachtender Kollegen mit deren Gutachten Patienten immer wieder scheitern weil diesen Gutachten weniger beruflicher Erfolg und breite internationale Fach- und Sach-Kompetenz aber mehr monetäre und selbstdarstellerische Ansprüche zu Grunde liegen.

Sind Sie vorsichtig wenn Floskeln wie: Autor von Fachpublikationen oder Referenten- bzw Vortragstätigkeit irgendwo stehen, sie aber diese angeblichen Publikationen und Vorträge nicht anklicken können.

Immer öfter werden die zu bewertenden Sachverhalte und Therapien nicht ausreichend tief und objektiv dargestellt und teilweise spürbar parteiisch der behandelnde Arzt herabgewürdigt. Natürlich freut sich der Patient der sich als Opfer sieht das er in den Augen eines Gutachter Recht hat und der Zahnarzt/Arzt ja schnell mal alles falsch gemacht hat. Damit ist aber dem Patient als Anspruchsteller oder als Opfer nicht unbedingt geholfen. Gute Rechtsanwälte und auch Richter erkennen das und somit entstehen viele Angriffsflächen die die Auseinandersetzung verlängern oder erschweren.