
Der BDSF-Ehrenkodex im Wortlaut
Das uneingeschränkte Vertrauen der Kunden ist die Basis der Tätigkeit als Sachverständiger
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Der BDSF-Ehrenkodex im Wortlaut
Als Mitglied des Bundesverbands Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter BDSF e.V. verpflichte ich mich, bei meiner Arbeit als Sachverständiger die Regelungen dieses EhrenKodex nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten, um dadurch mein Ansehen und das seriöse und hohe Ansehen unseres Verbands und des Berufsstands der Sachverständigen zu fördern.
Mit meiner Unterschrift verpflichte ich mich dazu fortan:
Unabhängigkeit und Neutralität
- alle Gesetze, Verordnungen und allgemein anerkannte gesellschaftliche Regeln einzuhalten
- bei allen Handlungen und Entscheidungen Unabhängigkeit und Neutralität zu wahren
- schriftliche und mündliche Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten
- private und geschäftliche Handlungen zu trennen, insbesondere keine Aufträge anzunehmen, durch die ein Beteiligter oder ein naher Angehöriger einen persönlichen Vorteil erlangen könnte
- Abstand von jeder Beauftragung zu nehmen, wenn dadurch Interessenkonflikte entstehen könnten
- Abhängigkeiten von Auftraggebern zu vermeiden, oder – soweit dies nicht möglich ist – diese gegenüber Dritten offenzulegen
- keine Vergünstigungen in Form von Geld-, Sachzuwendungen oder Dienstleistungen anzunehmen, wenn dadurch der Verdacht einer Befangenheit entstehen könnte
- keine Geschenke oder Vorteile anzunehmen, die in eine verpflichtende Abhängigkeit führen könnten
Umgang mit Informationen und Daten
- Auftrags- und personenbezogene Informationen und Daten mit besonderer Sorgfalt und Vertraulichkeit behandeln und die gesetzlichen Datenschutzrichtlinien einhalten.
- Vertrauliche Informationen und sensible Daten nicht an Dritte weitergeben, sofern keine gesetzliche Pflicht hierzu besteht.
- Informationen über Aufträge und dienstliche Aktivitäten weder für eigene Zwecke noch im Interesse Dritter zu nutzen, zu verraten oder zu vermarkten.
- Gebühren, Konditionen und Abläufe stets transparent offenlegen und Auftraggebern sowie berechtigten Dritten bei Bedarf darüber Auskünfte erteilen.
- Informationspflichten gegenüber Auftraggebern und Behörden nachkommen.
Auftragsabwicklung und Qualitätssicherung
- Handlungen und Entscheidungen zielorientiert auf die seriöse Erledigung eines jeden Auftrags auszurichten und stets die umfassende Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung anzustreben
- Meinen Wissensstand stets aktuell zu halten
- Jeden Auftrag vor der Annahme zu prüfen und Aufträge nur dann anzunehmen, wenn die entsprechende Erfahrung und Sachkunde vorliegt
- Aufträge stets schriftlich zu fixieren und getroffene Vereinbarungen transparent zu kommunizieren
- Persönliche Leistungen in regelmäßigen Abständen zu bewerten und bei Bedarf Maßnahmen einzuleiten, um eine kontinuierliche Verbesserung zu gewährleisten
- Die eigene Entscheidungsfreiheit in der Durchführung dienstlicher Aufgaben stets zu gewährleisten
- Nicht in unfairer oder unlauterer Weise am Markt aufzutreten und zu werben
- Das Ansehen des Berufsstandes und des Bundesverbands nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern
Das uneinge-schränkte Vertrauen der Kunden ist die Basis der Tätigkeit als Sachverständiger

Wie funktioniert der Ablauf bei einer Beschwerde gegen einen Sachverständigen?
Bei einer Beschwerde gegen einen Sachverständigen, der sich dem EhrenKodex verpflichtet hat, werden folgende Schritte eingeleitet:
Schriftliche Beschwerde geht ein
- Eine schriftliche Beschwerde über einen Verstoß gegen den Ehrenkodex geht bei der Bundesgeschäftsstelle ein.
Prüfen der Beschwerde
- Eine unabhängige Beschwerdestelle prüft den Sachverhalt. Ist die Beschwerde nachvollziehbar und begründet wird die Beschwerde angenommen.
Einholen einer Stellungnahme
- Der betroffene Sachverständige wird aufgefordert Stellung zu beziehen. Danach entscheidet die Beschwerdestelle, wie mit der Beschwerde verfahren wird.
Vermittlung durch die Beschwerdestelle
- Der Ausschuss ist in erster Linie um eine einvernehmliche Lösung bemüht.
Konsequenz bei schweren Verstößen
- Eine schriftliche Beschwerde über einen Verstoß gegen den Ehrenkodex geht bei der Bundesgeschäftsstelle ein.
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